1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der Dienststelle Landwirtschaft Aargau, Direktzahlungen & Beiträge, vom 6. Juni 2025 vollständig aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die Direktzahlungen für das Jahr 2023 vollumfänglich und zuzüglich 5% Zins seit 1. Januar 2024 auszubezahlen. 2. Eventualiter sei in Gutheissung der Beschwerde die Verfügung der Dienststelle Landwirtschaft Aargau, Direktzahlungen & Beiträge, vom 6. Juni 2025 aufzuheben und die Angelegenheit sei im Sinne der Erwägungen an die Dienststelle Landwirtschaft Aargau, Direktzahlungen & Beiträge, zurückzuweisen.