B. Auf entsprechendes Gesuch von A._____ erliess die Abteilung Landwirtschaft dazu am 6. Juni 2025 eine beschwerdefähige Verfügung, mit welcher festgestellt wurde, dass die Gesuchstellerin betreffend das Jahr 2023 nicht als Bewirtschafterin des I._____ anerkannt werde und insoweit kein Anspruch auf Direktzahlungen bestehe. -3- C. 1. Dagegen liess A._____ am 26. Juni 2025 Beschwerde beim Verwaltungsgericht einreichen, mit den Anträgen: