3. In der Folge korrespondierten die Abteilung Landwirtschaft und das Ehepaar AB._____ bzw. deren Rechtsvertreter darüber, ob sie trotz des renitenten Verhaltens von C._____, der eine geordnete Räumung und Übergabe des Betriebs verweigerte, Anspruch auf Direktzahlungen für das Beitragsjahr 2023 haben. In den Mails vom 17. Oktober 2024 und 29. November 2024 sowie im Schreiben vom 4. April 2025 (rechtliches Gehör) stellte sich die Abteilung Landwirtschaft auf den Standpunkt, dass ein solcher Anspruch mangels tatsächlicher Bewirtschaftung des (gesamten) Betriebs durch die AB._____ (per Stichtag 1. Mai 2023) nicht bestehe.