2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 2'000.00, sind von den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführer (Vertreterin) den Regierungsrat Mitteilung an: das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst - 20 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten