5.6. Soweit die Beschwerdeführer unter dem Titel "Kombination mehrerer Verfehlungen muss automatisch zum Ausstand führen" abermals das angebliche Vorgehen von G._____ mit dem Y._____park, das Vermischen zweier Verfahren (Exportkontrolle, Tierschutzverfahren) und die Kombination mehrerer Fehler aufgreifen, kann auf die bereits gemachten Ausführungen verwiesen werden (siehe namentlich Erw. II/4.2, 4.3 und 4.4 sowie 5.2.2.3).