Reicht eine Person oder Organisation – wie hier der Y._____park – eine Anzeige ein, hat der Veterinärdienst dieser nachzugehen und die Verhältnisse selber zu überprüfen. Der Veterinärdienst hat dies auch im vorliegenden Fall getan, indem er sich (im ohnehin bereits hängigen Tierschutzverfahren) anlässlich der Kontrolle vom 20. Dezember 2023 selber ein Bild vor Ort machte. Dass G._____ unreflektiert und unkritisch einfach auf den Bericht des Y._____parks vom 13. Dezember 2023 abgestellt hätte, ist – wie vorne schon dargelegt – nicht ersichtlich. Soweit die Beschwerdeführer verlangen, es müsse die Vorgehensweise des Y._____parks "analysiert - 18 -