Dafür bestehen keinerlei Anhaltspunkte. Der Veterinärdienst stellt – wie vorne dargelegt – zudem ausdrücklich in Abrede, dass gegenüber den Beschwerdeführern irgendetwas verheimlicht worden wäre, d.h. es beispielsweise zu einem Kommunikationsaustausch gekommen wäre, von dem die Beschwerdeführer nichts wissen.