– Abschriften der Telefon und Mobilkommunikation zwischen G._____ und dem Y._____park im November / Dezember 2023 sowie nach Stellen des Ausstandsbegehrens ab Januar 2024 – Abrechnung(en) Y._____park an Kanton ab November 2023 4 Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer zulasten des Veternärdienstes. 2. Mit Beschwerdeantwort vom 27. August 2025 beantragte der Rechtsdienst des Regierungsrats namens des Regierungsrats die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.