2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. B. 1. Gegen den am 24. Mai 2025 zugestellten Entscheid des Regierungsrats erhoben A._____ und A._____, X._____zucht, am 23. Juni 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1 Es sei der Entscheid des Regierungsrates Nr. 2025-000550 vom 21. Mai 2025 aufzuheben. 2 Es sei dem Ausstandsgesuch vom 29. Januar 2024 gegen Frau G._____, _____ und Frau H._____, _____, beide Veterinärdienst des Kantons Aargau, stattzugeben.