Daraus entstand eine Diskussion mit dem Veterinärdienst, welcher die Ansicht vertrat, Einzelbeurteilungen seien rechtlich zwingend. Nach Einholung einer Einschätzung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), Fachbereich Tierschutz, erstellte der Veterinärdienst am 25. September 2023 einen Verfügungsentwurf. In diesem war namentlich vorgesehen, dass A._____ die Zucht von Vögeln mit Hauben, die das horizontale Gesichtsfeld einschränken, verboten wird. A._____, inzwischen anwaltlich vertreten, nahm zum Entwurf am 23. November 2023 Stellung. Er beantragte u.a., die im Entwurf vorliegende Verfügung sei nicht zu erlassen und das Verfahren sei einzustellen.