A. 1. Am 24. Januar 2022 führte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, in der Wellensittichzucht von A._____ eine Nachkontrolle zur Kontrolle vom 17. Februar 2020 durch, bei der es erneut Mängel feststellte. Die Überbelegung zweier Volieren brachte der Veterinärdienst bei der Polizei zur Anzeige. Mit (rechtskräftigem) Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 26. April 2022 wurde A._____ betreffend "Übrige Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (TSchG)" (durch Unterschreiten der Gehegemindestmasse bei der Haltung von Wellensittichen) verurteilt und gebüsst. Der Veterinärdienst forderte A._