1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 10. April 2025 und damit auch die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 14. Januar 2025 aufgehoben. Die Angelegenheit wird im Sinne der Erwägungen zur Anordnung eines vorsorglichen Sicherungsentzugs sowie einer verkehrsmedizinischen Begutachtung und zur anschliessenden Neubeurteilung an das Strassenverkehrsamt zurückgewiesen. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. - 27 - 1.3. Der Führerausweis bleibt bis zum Erlass einer neuen Anordnung des Strassenverkehrsamts entzogen.