Was hingegen die Kosten für die am 26. August 2025 durchgeführte Begutachtung bei der C._____ angeht, hat der Beschwerdeführer die angefallenen Kosten selbst zu tragen, zumal er angesichts des laufenden Beschwerdeverfahrens damit rechnen musste, dass die Begutachtung bei der C._____ hinfällig werden könnte. Im Übrigen wird der Beschwerdeführer auf Folgendes hingewiesen: