Ob eine Betäubungsmittelproblematik mit Verkehrsrelevanz vorliegt, war jedoch genau Thema der Begutachtung. Wenn ein FuD-Vorfall für das Vorliegen einer aktuellen Verkehrsrelevanz ausreichen würde, stünde das Ergebnis der Begutachtung jeweils schon fest respektive würde sich eine verkehrsmedizinische Begutachtung von vornherein erübrigen. Dies kann in rechtlicher Hinsicht nicht sein.