licher oder regelmässiger Cannabiskonsum betrieben wird (vgl. LINIGER, Handbuch, S. 37). So gilt eine Konzentration von ≥ 40 ng/mL bzw. µg/L im Vollblut als Hinweis für einen mehr als gelegentlichen respektive häufigen Cannabiskonsum (Bericht des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Basel zu den THC-Grenzwerten im Strassenverkehr, 2020, S. 13 und 32, unter Themen/Sucht/Cannabis/Übersicht/Weitere Informationen/Dokumente/Regulierung & Vollzug, zuletzt besucht am 27. November 2025; siehe auch Beschwerdebeilage 21). Der THC-COOH- Wert hätte im Gutachten des B.___