Viel schwerer wiegt nämlich der Umstand, dass eine Auseinandersetzung mit dem anlässlich des aktuellen FuD-Vorfalls gemessenen THC- Carbonsäure-Wert von 10 µg/L (THC-COOH) im Gutachten des B._____ fehlt. Dazu ist festzuhalten, dass diese Substanz ein sehr gutes Indiz für einen allfälligen chronischen Cannabiskonsum darstellt. Der ermittelte THC-COOH-Gehalt hätte somit konkret verwertbare Rückschlüsse auf das Cannabiskonsumverhalten erlaubt, namentlich ob ein einmaliger, gelegent- - 18 -