Verkehrsmedizinisch spreche ein zweiter FuD-Vorfall nach bereits erfolgter verkehrsmedizinischer Begutachtung und entsprechenden Abstinenzkontrollen zudem für ein unzureichendes Problembewusstsein, was das Risiko für ein weiteres FuD-Delikt erhöhe. Zudem hätten sich Hinweise auf einen übermässigen Alkoholkonsum in den Wochen vor der Begutachtung ergeben. In der Gesamtschau könne die Fahreignung des Beschwerdeführers aus verkehrsmedizinischer Sicht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht befürwortet werden. Damit die Neubeurteilung positiv ausfalle, müsse der Beschwerdeführer eine lückenlose, mindestens sechsmonatige Cannabisabstinenz mittels Urinkontrollen nachweisen.