SR 101]) verstossen (Urteil des Bundesgerichts 1C_174/2021 vom 14. Februar 2022, Erw. 2.2 m.w.H.; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2023.284 vom 21. November 2023, Erw. II/2.3). Hinsichtlich des Beweiswerts eines Gutachtens ist entscheidend, ob es für die streitigen Belange umfassend ist, auf allseitigen Untersuchungen beruht, in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) abgegeben worden ist, in der Beurteilung der Zusammenhänge und der Situation einleuchtet und ob die Schlussfolgerungen der begutachtenden Person begründet sind (vgl. BGE 134 V 231, Erw. 5.1; Urteil des Bundesgerichts 1C_164/2020 vom - 12 -