Der Umfang der Nachforschungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und liegt im pflichtgemässen Ermessen der Entzugsbehörde. Zu den Abklärungen, die sich vor einem allfälligen Sicherungsentzug regelmässig aufdrängen, gehören die einlässliche Prüfung der persönlichen Verhältnisse (welche in begründeten Fällen auch die Einholung von Fremdberichten einschliessen kann), die gründliche Aufarbeitung allfälliger Fahrten unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss, eine spezifische Alkohol- bzw. Betäubungsmittelanamnese (betreffend Konsumverhalten bzw. Muster und Motivationen des Konsums) sowie eine umfassende medizinische körperliche Untersuchung mit besonde-