Eventualiter sei festzuhalten, dass die verkehrsmedizinischen Untersuchungen vom 17.12.2024 und 26.08.2025 die Vorgaben der SGRM-Richt- linien nicht vollständig erfüllen und methodische Defizite aufweisen, weshalb Zusatzauflagen (regelmässige Urinproben, Haaranalyse, Suchtberatung) ohne ausdrückliche Anordnung im Dispositiv vom 14.01.2025 nicht verbindlich sind.