4. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 4. Juli 2025 eine "Ergänzung zur Beschwerde vom 18. Juni 2025" ein und stellte diverse Anträge in Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz vom 28. Mai 2025. -5- 5. Mit Verfügung vom 22. Juli 2025 wies die instruierende Verfahrensleiterin den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde ab und hielt fest, über die Gerichtskosten werde im Endentscheid befunden. 6. Am 29. Juli 2025 reichte der Beschwerdeführer eine weitere Stellungnahme ein.