3. Der Beschwerdeführer hat die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1'500.– zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. C. 1. Mit Eingabe vom 18. Juni 2025 (Postaufgabe: 19. Juni 2025) erhob A._____ gegen den ihm am 21. Mai 2025 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte die folgenden Anträge: -4- 1. Der Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 10. April 2025 sowie die Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 14. Januar 2025 seien vollumfänglich aufzuheben.