Aus den Akten ergibt sich ausserdem, dass das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) A._____ mit Verfügung vom 25. September 2024 aufgrund eines Vorfalls vom 22. August 2024 (Führen eines Motorfahrzeugs unter Betäubungsmitteleinfluss [FuD] mit 3.2 µg/L Tetrahydrocannabinol [THC] bei einem Vertrauensbereich von 2.2–4.2 µg/L THC) den Führerausweis vorsorglich und auf unbestimmte Zeit ab sofort entzogen und eine verkehrsmedizinische Begutachtung hinsichtlich Suchterkrankung angeordnet hatte. Die dagegen gerichtete Beschwerde hiess das Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) mit Entscheid vom 9. Dezember 2024 teilweise gut, hob den