6. Nach instruktionsrichterlicher Aufforderung in der Verfügung vom 19. August 2025, den exakten Namen und die vollständige Adresse des auf dem Briefumschlag aufgeführten, mutmasslichen zweiten Zeugen mitzuteilen, schrieb der Rechtsvertreter in seiner Eingabe vom 1. September 2025: "Wir […] würden etwas Abstand vom querulatorisch anmutenden überspitzten - 15 -