Aufgrund eines Anfangsverdachtes auf Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimittelkonsum wurde der Beschwerdeführer von den Polizisten zur Durchführung eines Standtestes aufgefordert, welchen er verweigerte. Die weiter angeordnete Atemalkoholprobe mit einem Testgerät und einem Messgerät sowie den Betäubungsmittelvortest verweigerte er ebenfalls. Um 10.07 Uhr ordnete die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die Abnahme einer Blut- und Urinprobe sowie die Untersuchung über feststellbare Anzeichen von Fahrunfähigkeit gegenüber dem Beschwerdeführer an. Diese verweigerte er ebenfalls.