Gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 24. Juli 2024 hat der Beschwerdeführer am 9. Juli 2023 am Strassenverkehr teilgenommen. Nach einer Meldung bei der Kantonalen Notrufzentrale, dass er alkoholisiert ein Fahrzeug lenke, erschien er auf Aufforderung der Kantonspolizei Aargau hin zu Fuss an einem vereinbarten Ort. Aufgrund eines Anfangsverdachtes auf Alkohol-, Betäubungsmittel- oder Arzneimittelkonsum wurde der Beschwerdeführer von den Polizisten zur Durchführung eines Standtestes aufgefordert, welchen er verweigerte.