7. Mit Schreiben vom 30. Oktober 2025 verzichtete der Beschwerdeführer sinngemäss auf die Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. -5- 8. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: