Wie der Beschwerdeführer zu Recht vorbringt, ist der Ausgang des ausländischen Strafverfahrens ungewiss. Gemäss dem Auslieferungshaftbefehl des Bundesamts für Justiz vom 21. November 2024 (Vorakten, act. 12 01) werden dem Beschwerdeführer für die Zeit zwischen März und November 2020 Suchtgifthandel und dessen Vorbereitung vorgeworfen, wobei er mehrmals Kokain, teilweise im zweistelligen Kilogrammbereich, nach Österreich ein- und ausgeführt haben soll.