D._____. A._____ hat sich über den Behandlungsverlauf bei der Bewährungshilfe auszuweisen. Die ambulante Behandlung wird nach der Entlassung mit separater Verfügung neu geregelt. b. Einhaltung des mit Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 18. Juni 2024 ausgesprochenen Kontakt- und Rayonverbots. Das Kontakt- und Rayonverbot nach Art. 67b StGB wird mit separater Verfügung neu geregelt. c. Totalabstinenz bezüglich illegaler Suchtmittel und ärztlich nicht verordneter Steroide.