Das gilt generell auch für den Konsum von Steroiden, deren Konsum erfahrungsgemäss mit Stimmungsschwankungen, aggressivem Verhalten und erhöhter Reizbarkeit einhergehen kann. Die Ausweitung des Abstinenzverbots auf ärztlich nicht verordnete Steroide erscheint beim Beschwerdeführer umso mehr angezeigt, als dieser in der Vergangenheit solche Substanzen auch effektiv konsumiert hat und er frühere Gewaltausbrüche teilweise damit begründet hat, er habe Steroide und Testosteron eingenommen, was seine Impulsivität gesteigert habe (vgl. Gutachten, act. 7 34 und 104).