Die mit hoher bis sehr hoher Wahrscheinlichkeit drohenden Rückfalltaten wiegen vergleichsweise schwer, betreffen sie doch die körperliche und sexuelle Integrität und damit hochrangige Rechtsgüter. Bedroht sind neben austauschbar erscheinenden Personen aus dem partnerschaftlichen Kontext auch Personen aus seinem sonstigen Lebensumfeld. Erschwerend kommt hinzu, dass Rückfalldelikte auch ohne lange Vorlaufzeit zu erwarten sind. Der Umstand, dass die Bewährungsmassnahmen an die Stelle einer freiheitsentziehenden Sanktion treten, und die insgesamt schwerwiegende Rückfallgefahr rechtfertigen weitreichende Eingriffe in die persönliche Freiheit des Beschwerdeführers.