Dabei initiiert der Beschwerdeführer die dissozialen Verhaltensweisen im Sinne eines sogenannten Persönlichkeitstäters jeweils selbst. Es ist fraglich, ob er über andere Strategien und Kompetenzen verfügt, um auf (partnerschaftliche) Konfliktsituationen konstruktiv reagieren zu können (Gutachten, act. 7 113 f.; Beurteilung KoFako, act. 8 21).