Es ist unzulässig, einzelnen Umständen eine vorrangige Bedeutung beizumessen und andere zu vernachlässigen oder überhaupt ausser Acht zu lassen (BGE 133 IV 201, Erw. 2.3; Urteil des Bundesgerichts 6B_962/2023 vom 26. Februar 2024, Erw. 2.3.4; je mit Hinweisen). Der sogenannte Dittmann-Katalog bietet ein strukturiertes und in der Psychiatrie anerkanntes Instrument zur Beurteilung der Legalprognose.