Hinsichtlich der Allgemeinheit bestehe eine hohe Gefahr, dass der Beschwerdeführer Tätlichkeiten, Beleidigungen und Bedrohungen sowie Körperverletzungen begehe. Ebenso seien Strassenverkehrsdelikte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten (Gutachten, act. 7 130). Die drohen- -8- den Rückfälle wiegen vergleichsweise schwer, betreffen sie doch die körperliche und sexuelle Integrität und damit hochrangige Rechtsgüter.