2. Mit Beschwerdeantwort vom 10. Juli 2025 beantragte das AJV die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdeführer liess sich dazu nicht mehr vernehmen. -4- 3. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: