b. Einhaltung des mit Urteil des Bezirksgerichts Zofingen vom 18.06.2024 ausgesprochenen Kontakt- und Rayonverbots. Das Kontakt- und Rayonverbot nach Art. 67b StGB wird mit separater Verfügung neu geregelt. c. Totalabstinenz bezüglich illegaler Suchtmittel und nicht ärztlich verordneter Medikamente.