__ das rechtliche Gehör zu gewähren und eine allfällige Verletzung des Abschiebungsverbots als erste Instanz zu prüfen. Bei der unterbliebenen Untersuchung des Sachverhaltes von Amtes wegen (vgl. § 17 Abs. 1 VRPG) und der fehlenden Auseinandersetzung mit der von der Beschwerdeführerin vorgebrachten Verletzung des Abschiebungsverbots - 16 -