_ durchdrücken wollen, obwohl sie von der umzugsbedingten Überforderung der Betroffenen und der sich zuspitzenden psychischen Situation gewusst hätten. Es sei von den Beiständinnen zu beweisen, dass der Umzug im Interesse von A._____ und B._____ erfolgte und fürsorgerisch zweckmässig war (angefochtener Entscheid, Erw. 4.3.2, S. 18 ff.). - 11 -