5. Mit Stellungnahme vom 6. Oktober 2025 legte die Beschwerdeführerin dar, wieso ihres Erachtens die Rechtsmittelfrist eingehalten sei, und beantragte, es sei auf die Beschwerde einzutreten. 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 10. Dezember 2025 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: