Es wird festgestellt, dass B._____ in der Gemeinde Q._____ per 1. Februar 2020 einen eigenständigen Unterstützungswohnsitz begründet und diesen per 17. April 2020 wieder aufgehoben hat. 5. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'500.-, der Kanzleigebühr von Fr. 180.-, zusammen Fr. 1'680.-, gehen zulasten der Staatskasse. 6. Der Kantonale Sozialdienst wird verpflichtet, der Gemeinde Q._____ AG eine Parteientschädigung von Fr. 6'000.- (inkl. MwSt. und Auslagen) zu bezahlen.