C. 1. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2020 meldete der Gemeinderat Q._____ dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, das Vorliegen eines interkantonalen negativen Kompetenzkonflikts und stellte folgende Anträge: 1. Es sei festzustellen, dass der Umzug von A._____ mit ihrer Tochter B._____ am 1. Februar 2020 nach Q._____ keinen Unterstützungswohnsitz begründet hat. 2. Das unterstützungspflichtige Gemeinwesen – bisheriger Wohnort R._____ – sei zur Rückerstattung der durch die Gemeinde Q._____ ausgerichteten Leistungen im Fall A._____ und B._____ zu verpflichten.