Als Beiständin von A._____ wurde, ebenfalls mit Wirkung ab 1. August 2019, D._____ ernannt. Sie vertritt A._____ gemäss Ernennungsurkunde soweit nötig in administrativen und finanziellen Angelegenheiten; für den Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen ist ihre Zustimmung notwendig. Die Beiständin soll A._____ zudem in ihrem gesundheitlichen und sozialen Wohl fördern sowie bei allen dafür notwendigen Vorkehrungen so weit nötig vertreten. 3. Am 3. Oktober 2019 unterzeichnete A._____ mit Zustimmung ihrer Beiständin einen Mietvertrag für eine 3.5-Zimmer-Wohnung in Q._____. Der Mietbeginn war auf den 1. Februar 2020 vereinbart, die Mietdauer war unbefristet.