A. 1. Bei A._____, geb. tt.mm.jjjj, besteht seit Geburt eine Lernbehinderung. In Überforderungssituationen zeigt sie zudem depressive Verhaltensmuster. A._____ erhält eine ganze IV-Rente mit Ergänzungsleistungen sowie Hilflosenentschädigung (lebenspraktische Begleitung). Aufgrund der Geburt ihrer Tochter B._____ am tt.mm.jjjj wurde zur Unterstützung eine Wohn- und Alltagsbegleitung durch die G._____ errichtet.