4. Zusammenfassend ist der angefochtene Entscheid in teilweiser Gutheissung der vorliegenden Beschwerde aufzuheben und die Sache zur materiellen Beurteilung der Beschwerde gegen die in Erw. 3.3.6 vorne erwähnten Anordnungen in den Dispositiv-Ziffern I und VI, samt dazugehöriger Strafandrohung in Dispositiv-Ziffer IX, sowie gegen Dispositiv-Ziffer VIII (Kostenauflage) der Verfügung des Veterinärdienstes vom 31. Juli 2024 an die Vorinstanz zurückzuweisen. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. - 16 -