3.3.6. Als Zwischenfazit muss die Vorinstanz die Rechtmässigkeit der Anordnungen in den Dispositiv-Ziffern I und VI der Verfügung des Veterinärdienstes vom 31. Juli 2024 betreffend die Vorstellung von nicht gravierend kranken oder verletzten Tieren beim Tierarzt, wenn sich deren Zustand nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen verbessert, und das ständige Angebot von Trinkwasser bei Aussentemperaturen von über 25°C überprüfen. Der vorinstanzliche Nichteintretensentscheid ist insoweit in teilweiser Gutheissung der vorliegenden Beschwerde aufzuheben und die Sache zur materiellen Beurteilung bzw. zum Entscheid in der Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.