Das hat der Veterinärdienst mit Dispositiv-Ziffer VI der Verfügung vom 31. Juli 2024 getan. Diese Bestimmung weist insoweit (bezüglich der Gewährung von ständigem Zugang zu Wasser ab einer Aussentemperatur von über 25°C) Verfügungscharakter auf und enthält nicht bloss einen Hinweis auf die gesetzliche Lage. Folglich hätte die Vorinstanz in diesem Punkt auf die Beschwerde gegen Dispositiv-Ziffer VI der Verfügung vom 31. Juli 2024 eintreten und die Rechtmässigkeit der Anordnung beurteilen müssen, - 14 - mit Rücksicht auf bei den Tierschutzkontrollen festgestellte Mängel in diesem Bereich.