auf vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen veröffentlichte Dokumente betreffend die Haltung von Nutztieren, die erhöhte Anforderungen bezüglich der Wasserversorgung ab einer Temperatur von 25°C stellten. Dabei übersieht die Vorinstanz, dass solche Fachinformationen und Merkblätter im Gegensatz zu Rechtssätzen keine Verpflichtungen von Rechtssubjekten zu begründen vermögen. Darin enthaltene Empfehlungen werden für den Einzelnen nur verbindlich, wenn sie individuell-konkret, im Rahmen einer Verfügung angeordnet werden. Das hat der Veterinärdienst mit Dispositiv-Ziffer VI der Verfügung vom 31. Juli 2024 getan.