1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Nichtigkeit der Verfügung des Departements Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, vom 31. Juli 2024 festzustellen. 2. Eventualiter seien in Gutheissung der Beschwerde die Verfügung des Departements Gesundheit und Soziales, Generalsekretariat, Rechtsdienst, vom 10. April 2025 sowie des Departements Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Veterinärdienst, vom 31. Juli 2024 ersatzlos aufzuheben.