I. A._____ hat kranke oder verletzte Tiere bei schwerwiegenden Problemen (z.B. hochgradige Lahmheit, Festliegen, Geburtsprobleme, Mastitis, Frakturen, grossflächige Wunden, Organvorfälle, etc.) ab sofort unverzüglich dem Tierarzt vorzustellen, wobei er das Tier nach dessen Anweisungen behandeln oder töten lassen muss. In allen anderen Fällen ist bei Nichteintreten einer Verbesserung des Zustands innert drei Tagen ebenfalls der Tierarzt beizuziehen. Die tierärztlichen Anweisungen für die Pflege sind zu befolgen. Notfalls ist das Tier zu euthanasieren.