5. 5.1. In Bezug auf die Anordnung in Dispositiv-Ziffer IV des Veterinärdienstes vom 31. Juli 2024 (betr. Entwurmung) ist nach dem Dafürhalten des Beschwerdeführers nicht ersichtlich, weshalb die Massnahme erforderlich sei und er sich nicht ohnehin daranhalte. Seine Hunde "E._____" und "C._____" hätten bei der Tierschutzkontrolle vom 5. Juni 2024 das - 19 - rassentypische Gewicht aufgewiesen. Gemäss den Berichten der behandelnden Tierärztin habe es nichts zu beanstanden gegeben.